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KEINE COOKIES OHNE ZUSTIMMUNG

Der Europäische Gerichtshof hat zum 01.10.2019 gesetzlich festgelegt, dass nach EuGH auf Webseiten keine Cookies ohne Zustimmung zugelassen sind. Das bedeutet, dass die Daten eines Website-Nutzers erst getrackt werden dürfen, wenn dieser dazu aktiv seine Zustimmung gegeben hat. Webseiten-Betreiber müssen also vor dem Einsatz von Social-Media-Plugins, Videos, Tracking- und Onlinemarketing-Tools die Einwilligung ihrer Besucher einholen.
Dies muss durch die aktiver Zustimmung bzw. das aktive Setzen eines Häkchens erfolgen. Wenn Sie also auf Ihrer Website Google Analytics (oder ähnliches Tool) einsetzen, YouTube- oder Vimeo-Film eingebunden haben oder eine Google Maps-Karte nutzen, dann betrifft es Sie.

Aufgrund dieses Urteils und unser Informationspflicht gegenüber unseren Kunden, empfehlen wir Ihnen daher eine Umstellung zu einem Opt-In Cookie-Banner. Mit der Rechtskräftigkeit des Urteils, gilt die Opt-In-Pflicht für Cookies und ist bei Nichterfüllung abmahnbar.

Unser Angebot:

Für die Einbindung nutzen wir die Services von professionellen Anbietern, die eine DSGVO-Konformität voraussetzen. So muss z.B. gewährleistet sein, dass die Einwilligungen der Benutzer für die rechtliche Dokumentation sicher gespeichert werden. Wir führen für Sie die Einrichtung und Integration des gewünschten Services auf Ihrer Website aus, sowie Anpassung der Datenschutzbestimmung für die Nutzung des Tools.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Wenn Sie sich vorab dazu schon informieren wollen, dann empfehlen wir Ihnen diesen Artikel: www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/11648-eugh-urteil-cookies-einwilligung.html

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Kodiak Markenkommunikation GmbH
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+49-7561-91893-0 / info@kodiak.de

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